Erste Hilfe
Digitales Verbandbuch
Erste Hilfe
Aufzeichnung der Erste-Hilfe-Leistung
Über jede Erste-Hilfe-Leistung müssen nach § 24 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ Aufzeichnungen geführt werden. Die Angaben dienen als Nachweis, dass die Verletzung/Erkrankung bei einer versicherten Tätigkeit ein- bzw. aufgetreten ist. Diese Aufzeichnungen sind sehr wichtig, wenn z. B. Spätfolgen eintreten, und dienen u. a. dafür, verbrauchtes Erste-Hilfe-Material zügig aufzufüllen.
Die Meldung erfolgt durch SIE im digitalen Verbandbuch, indem das folgende Formular ausgefüllt und abgesendet wird.
Hinweise
- Felder, die mit * bezeichnet sind, sind Pflichtfelder.
- Bitte beachten Sie, dass die Inhalte dieses Formulars unverschlüsselt sind.





